Informationen gemäß Art 4 Abs 5 lit a OffenlegungsVO
Keine Berücksichtigung negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
Zurzeit verfügen wir nicht über ausreichend transparente Informationen zu den Produkten, um nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren angemessen abschätzen zu können. Wir beobachten die weitere Rechtsentwicklung laufend und werden voraussichtlich ab [… z.B. dem verbindlichen In-Kraft-Treten ausreichend bestimmter technischer Regulierungsstandards] mögliche negative Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen.
-Juli 2023